Allgemeine Aussagen zur Grundschule (Schulgesetz §5)

Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grund-fertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist gekennzeichnet durch die allmähliche Hinführung der Schüler von den spielerischen Formen zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.

Dazu gehören

  • die Entfaltung der verschiedenen Begabungen der Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang,
  • die Einübung von Verhaltensweisen für das Zusammenleben sowie
  • die Förderung der Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks.

Die Grundschule umfasst vier Schuljahre.

 

Aufgaben und Ziele

In die Grundschule treten Kinder mit unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen und Lernerfahrungen ein. Sie bringen, geprägt von der Familie und beeinflusst durch die Umwelt, unterschiedliche Einstellungen, Erwartungen und Hoffnungen in die Schule mit. Unabhängig von dieser individuellen Entwicklung sollen die Kinder am Ende der Grundschulzeit über vergleichbare Grundkenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Die Aufgaben der Grundschule

Die Grundschule

  • fördert die verschiedenen Begabungen der Kinder in einem gemeinsamen, vierjährigen Bildungsgang
  • weckt die sittliche, religiöse und freiheitlich-demokratische Gesinnung, auf der das Zusammenleben gründet
  • übt Verhaltensweisen und Umgangsformen ein, die für das Miteinanderleben - auch in der Schule - wichtig sind
  • befähigt die Kinder, aufeinander zu hören und voneinander zu lernen, und hält Jungen und Mädchen zu einem partnerschaftlichen Verhalten an
  • erzieht zu sozialer Bewährung und zum selbstverständlichen Umgang mit Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie zum Zusammenleben mit Menschen mit Behinderungen
  • fördert das Bewusstsein für elementare, technische, wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge und erzieht zur Verantwortung gegenüber der Natur
  • setzt die im vorschulischen Alter begonnenen vielfältigen Lernprozesse fort
  • entfaltet verborgene und noch nicht entwickelte Fähigkeiten oder Eigenschaften durch fördernde und ermutigende Hilfen
  • führt die Kinder von den Formen spielerischen zu den systematisierten Formen schulischen Lernens und Arbeitens
  • fördert die Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks
  • strebt den Erwerb gesicherter Kenntnisse an und übt Fertigkeiten ein, die für die Lebensbewältigung wichtig und für die Schularbeit grundlegend sind.

(Textauszug des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg)

Link-Verweise

Einblicknahme in den Bildungsplan der Grundschule mit seinen Fächern und Fächerverbünden, den Erwerb von verschiedenen Kompetenzen sowie Sicherung des Qualitätsstandards.