Verhalten bei extremen Wetterverhältnissen

Bei Glatteis, Schneefall, Hochwasser gelten bestimmte Regelungen. Eine Notfallbetreuung für unsere Grundschulkinder wird stets versucht einzurichten und anzubieten (Aushänge an den Schuleingangstüren).

 

Fahrschüler

Falls die Orte vom Bus- bzw. Bahnbetrieb nicht angefahren werden können (max. Wartezeit 30 Min.), müssen die betroffenen Schüler/innen auch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten sind in diesem Fall nicht verpflichtet, Ihr Kind mit dem Privat-Pkw zur Schule zu bringen.

Fußgänger / Fahrradfahrer

Eltern übernehmen die Verantwortung für Ihr Kind/Ihre Kinder und entscheiden in Zweifelsfällen zugunsten der Sicherheit.

 

Über das FEHLEN Ihres Kindes informieren Sie bitte

Ihre Lehrerin/Ihren Lehrer per Klassenlehrer-Email!

 

Sehen Sie bitte von telefonischen Nachfragen und Entschuldigungen im Sekretariat/Rektorat ab, damit die Leitungen für Absprachen sowie Rücksprachen mit Kollegium, Schulteam und NVH frei sind.