Verhalten bei extremen Wetterverhältnissen
Bei Glatteis, Schneefall, Hochwasser gelten bestimmte Regelungen. Eine Notfallbetreuung für unsere Grundschulkinder wird stets versucht einzurichten und anzubieten (Aushänge an den Schuleingangstüren).
Fahrschüler
Falls die Orte vom Bus- bzw. Bahnbetrieb nicht angefahren werden können (max. Wartezeit 30 Min.), müssen die betroffenen Schüler/innen auch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten sind in diesem Fall nicht verpflichtet, Ihr Kind mit dem Privat-Pkw zur Schule zu bringen.
Fußgänger / Fahrradfahrer
Eltern übernehmen die Verantwortung für Ihr Kind/Ihre Kinder und entscheiden in Zweifelsfällen zugunsten der Sicherheit.
Über das FEHLEN Ihres Kindes informieren Sie bitte
Ihre Lehrerin/Ihren Lehrer per Klassenlehrer-Email!