Verkehrserziehung

Radfahrausbildung Klasse 4 - stationäre Verkehrsübungsanlage - durchgeführt von Polizeibeamten des Landkreises Künzelsau

In Baden-Württemberg ist es gesetzlich geregelt, dass eine Radfahrausbildung in Klasse 4 der Grundschulen von Polizeibeamten durchgeführt wird. Auf dem Pausenhof der benachbarten Hungerfeldschule gibt es eine stationäre Verkehrsübungsanlage, wo unsere Viertklässler ihr Radfahrtraining absolvieren. Die "mobile Verkehrsschule" besteht aus einem Verkehrsmobil mit angehängtem Anhänger. Im Anhänger befindet sich das erforderliche Equipment, d.h. 15 Fahrräder, Ampelanlage, Verkehrszeichen u.a.

Eine frühzeitige und kontinuierliche Verkehrsausbildung (Video 2:38 Min.) soll zu einem sicheren Verhalten der Kinder im Straßenverkehr beitragen. Hören, Sehen, Motorik und Reaktion sowie ein generelles Körperbewusstsein müssen geschärft werden. Neben Anfahr-, Anhalt- und Bremsübungen, gehört ein Kennenlern- und Umsetzungstraining von Verkehrszeichen sowie -regeln.

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